Leserbriefe

 

Steueramnestie - Lohnausweis Blochers Kaffee-Weibel Adecco VR - Rechnungslegung Frieden Tibet Kreuz - Schleier - Kirchensteuer
SMS - Steuern sparen Schlüer Geldwäschwerei? Jasmin Hutter Russpartikel Depressions-Forschung mit Affenbabys Breitband monopolisierte Preispolitik
Rütliwiese Kuhdreck NR Schlüer Urdorf Lohnausweis SSK Richterlicher Maulkorb Monster Mwst / NLA
PR gesteuerte Presse Aktionär Pensionskasse Mit GPS ins Abseits Inkassounternehmen Suppenhuhn-Schweine
Tibet / Olympiade Widmer-Schlumpf Plakatschreiber PR in Strafsachen Plakatverbot der SBB
Taxi-Krise und Hunde Hundeschmuggel Fachausweis für Eltern Kandidat Stocker Mauerfall
U17 und Minarette Politiker als Board Members Max Pfister Nebenjobs Versicherungssummen AKW  Steuern und Vertrauen
Taxi Hundebeförderungspflicht Ausweisentzug Bettencourt Woerth Nestlé Muskatnuss Krankenkassen Salär-Offenlegung
Schuhverkäufer oder Adressenhändler Billag 2.- Gebühr mit Gewinn? Atomwolke Nach den Rauchern die Hündeler Raserunfall
BfS zementiert Lohnungleichheit CS- Ferien für Wertschriftenhändler Dr. Blocher und der Ems-Kauf Neue Schwellenwerte wg. Revision  Alexander Müller / DailyTalk
Jährliches Erbsen zählen Millionen und Konkurrenzverbot Versilberte Verspätung WC Plätze Restaurantgrösse Neuer Pass
Datenschutz vs. SVP_Lehrermelden Konkurrenzklausel Renten Umschichtung Steuern und WIR Kleidervorschriften
Marsch für s'Läbe Schwimmunterricht / Bussen

Eier-Skandal

Auslandschweizer /
Datenaustausch

 
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Auslandschweizer / Datenaustausch (NZZ 13. Dezember 2017) 

Dem Parlament in Bern ist das Wohl der Auslandschweizer nicht wichtig. Anders ist der Entscheid des Ständerates nicht zu interpretieren. Als letzte Hoffnung bleibt nur noch der Bundesrat. Sein Prüfbericht in Sachen Vertraulichkeit und Datensicherheit wird hoffentlich den Korruptionsindex als Massstab nehmen. Länder ab z.B. Rang 30 im Korruptionsindex erhalten keine Daten, weil dort mittels Bestechung auch Einkommens- und Vermögensdaten beschafft werden könnten. Mit solchen Listen werden sich die entsprechenden Organisationen mittels Erpressung, Entführung etc. dann gezielt ihre Expat-Opfer aussuchen.

 

 

Eier-Skandal (August 2017) 

Wer glaubt, wir hätten seit einigen Tagen einen Eier-Skandal, irrt. Wer Billigst-Eier will, nimmt Hühnerfarmen in Kauf. Hier liegt der Skandal. Massentierhaltung war immer wieder Mal Grund für eine Panik, wenn nicht Vogelgrippe so nun halt eine Chemikalie. Als nächsten werden wohl Fertigmahlzeiten zurückgerufen. Das Urproblem, ein nicht tierkonformes Zusammenpferchen auf kleinstem Raum, wird nicht in Frage gestellt. Die Industrie-" Bauern"-Lobby lässt grüssen.

 

Schwimmunterricht / Bussen (Januar 2017)

Die Bussen und Gerichtskosten zum Thema Schwimmunterricht wurden gemäss Zeitungsmeldungen nicht durch die betreffende Familie bezahlt, sondern durch Dritte. Somit herrscht gleich doppelt Freude: Einerseits liegt nun Klarheit vor, und andererseits wird das Steueramt dafür sorgen, dass mittels Schenkungssteuer auch für diese Zuwendungen von Dritten noch ein Bisschen Geld zu Gunsten der Staatsfinanzen zufliesst.

 

Ausländer marschieren mit (September 2016)

Weshalb reisen konservative katholische Polen im Car über das Wochenende nach Bern um am sogenannten "Marsch für s'Läbe" teilzunehmen? Mögliche Antwort: Es hat zu wenig Schweizer dabei. Also braucht es Anhänger von anderswo, um genügend Aufmerksamkeit zu erlangen.
Die polnischen Carfahrer würden besser im eigenen Land dafür protestieren, dass deren Demokratie erhalten bleibe. Hier z.B. gegen demokratisch festgelegte Abtreibungsregeln mit Dieselruss die Umwelt zu verpesten ist kein Beitrag "für s'Läbe".
Eine Aktiengesellschaft ist gezwungen, Kirchensteuern zu bezahlen. Ich hoffe, diese Zwangsabgabe fliesst nicht in die Finanzierung solch unnötiger Carfahrten.


Kleidervorschriften in die Verfassung?  (August 2016)

Vor nicht einmal 20 Jahren wurde die überarbeitete und entrümpelte Bundesverfassung angenommen. Der eigentlich in eine Bauverordnung gehörenden Minarett-Artikel wird hoffentlich in einer beim derzeitigen Aktivismus bald wieder einmal fällig werdenden Überarbeitung auch dorthin verlegt wo er hingehörte.
Dem nun anstehenden Versuch, die Bundesverfassung für Bekleidungsvorschriften zu missbrauchen, kann eine Begebenheit aus dem Jahre 2001 die damit einhergehende Unflexibilität aufzeigen: Die Clubs in New York gaben an die Türsteher die Weisung „No Jeans, no Sneakers, no Tanks“ aus. Im Guggenheim Museum fand eine Armani-Ausstellung statt. Die kadavergehorsame Umsetzung von „No Jeans“ führte zur Abweisung von Kunden, die nach dem Museumsbesuch in Armani-Jeans in den Ausgang wollten. Ebenso könnte es einem Seidenfabrikanten ergehen, der wegen eines Halux in Turnschuhen unterwegs ist. Und was soll man bei solch klaren Vorgaben machen, falls Rihanna im Tank-Top vor der Türe steht und wie kürzlich Paul McCartney bei den Grammy-Awards vom Türsteher nicht erkannt wird? Die Zweiklassengesellschaft im Song Wristband von Paul Simon lässt grüssen. Falls Madonna oder Grace Jones sich im Letzigrund verschleiert oder maskiert auf der Bühne zeigen, werden sie kaum verzeigt werden. Und spätestens beim Thema diplomatische Immunität wird sich zeigen, dass nicht jede vor unserer Verfassung gleich ist. Die weiten schwarzen Kleider von Christa de Carouge werden sicher auch schon bald verfassungsrechtlich untersagt, weil man darunter etwas verstecken könnte.
So wie im Betäubungsmittelgesetz auf Verordnungsstufe die laufende Entwicklung und das Verbot von Designer-Drogen zeitnah nachvollzogen werden kann, wären wohl Bekleidungsvorschriften auch besser in einer Verordnung oder Weisung aufgehoben. Das Parlament hat seine ‚schickliche Kleidung‘ auch nicht in der Verfassung geregelt, obwohl Frauen im Ständerat ihre Arme bedeckt halten sollen.

 

 


Steuerverwaltung und WIR-Guthaben  (NZZ 15. August 2016)

Wer in einer Unternehmung einen grösseren WIR-Bestand ohne regelmässige Umsätze ausweist, wird von der Revisionsstelle angehalten, eine Wertberichtigung vorzunehmen (NZZ 2. 8. 16). Eine solche kann, da WIR auch mit mehr als 20 Prozent Abschlag gehandelt wird, auch höher als 20 Prozent liegen. Bleibt zu hoffen, dass die Steuerbehörden solche Wertberichtigungen mit Blick auf die Massgeblichkeit der Handelsbilanz weiterhin ohne viel Rekursaufwand zulassen.

 

 

Renten  (NZZ 6. Januar 2016)

Falls das Bundesgericht die Subventionierung von Renten durch jüngere Versicherte bestätigt, bleibt ohne Gesetzesänderung wohl nur noch eine faire Lösung: Kreative Arbeitgeber eröffnen zum Beispiel alle 10 Jahre eine zusätzliches separates Pensionskassenkonto für bestimmte Jahrgänge. Dies brächte zwar einigen Aufwand, würde jedoch erlauben, den nach Generationen auf die Kassen verteilten Versicherten jeweils die Rente «ihres Jahrgangs» zu gewähren. Die Solidarität bleibt in der AHV, die individuellen BVG-Zahlungen beim jeweiligen Jahrgang. Zukünftige Renten sind ein gewichtiges Argument beim Einstellungsgespräch.

 

 

Nachwehen der Minder-Initiative (NZZ 17. Oktober 2014)

KMU aufgepasst: Wenn Grossunternehmen die Minder-Initiative mit Konkurrenzklauseln zu umgehen versuchen (NZZ 10. 10. 14), ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Arbeitnehmervertreter eine Änderung des Art. 340 OR ins Auge fassen. Anders als zum Beispiel in Deutschland kann in der Schweiz ein Konkurrenzverbot noch ohne Zahlung vereinbart werden. Wenn bei Grossunternehmen Konkurrenzklauseln mit Zahlung an den Arbeitnehmer üblich werden, könnte jemand auf die Idee kommen, in der Schweiz eine generelle Regelung wie in Deutschland einzuführen. Der Arbeitgeber muss dort für solche Einschränkungen dem Arbeitnehmer als Ausgleich eine monatliche Zahlung von mindestens der Hälfte des letzten Gehaltes bezahlen. Eine solche Regelung ist nicht im Interesse der kleineren Unternehmen. Schön, wenn die Grossunternehmen darauf Rücksicht nehmen würden oder das Parlament bei der Umsetzung der Minder-Initiative daran denkt.

 

 

Im Konflikt mit dem Datenschutz (NZZ 3.September 2014)

Mitglieder und Anhänger des SVP-Gedankenguts erstellen eine Datenbank im Glauben, sie könnten damit die politische Einstellung der Lehrpersonen erfassen und abbilden. Artikel 3 des Datenschutzgesetzes nennt als besonders schützenswerte Personendaten die Daten über die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten. Als Folge der Kritik an dieser Datensammlung folgt wohl als Nächstes eine Initiative zur Abschaffung des Datenschutzes. Vielleicht sollten einige Leute den Begriff «Fichen + Cincera» in eine Suchmaschine eingeben, um sich der Folgen einer solchen Datensammlung bewusst zu werden. Die Lehrpersonen in der Schweiz werden nun in regelmässigen Abständen der Betreiberin dieser Datenbank schreiben und fragen, ob sie in dieser Datenbank enthalten sind, welche Daten über sie bearbeitet werden, woher diese stammen, wem diese Angaben allenfalls zur Verfügung gestellt wurden und auf welcher Rechtsgrundlage das Recht für die Bearbeitung dieser Daten beansprucht wird. Das fristgerechte Beantworten der Anfragen wird die Betreiber der Website wohl auf Trab halten, und vielleicht greift dann irgendwann der Datenschützer ein.

 

Neuer Pass  (NZZ Tages-Anzeiger August 13)

Nach rund zwei Monaten Wartezeit endlich der Termin beim Passamt. Dieser jedoch verbunden mit einer Überraschung: Standen früher die Vornamen „Sikander Syed Mohammed Wilhelm“ im Pass, steht nun neu „Syed Mohammed Sikander Wilhelm“ drin. Grund: Irgend ein System braucht das so. Die bisherige Form von Rufnamen die unterstrichen oder vorangestellt wurden, ist nicht mehr möglich. Ein Hans Rudolf der bisher Rudolf hiess, soll sich in Zukunft maschinell lesbar als Hans ausweisen und so herumreisen.
Folge dieser Änderung: Neues ESTA für die Einreise nach USA, vorsichthalber verbunden mit einer Erklärung, warum ich nun ein anderer sei. Da alle Flugtickets dank all den Sicherheitsbestimmungen mit dem Pass übereinstimmen müssen, auch eine Änderung von allen Milage-Programmen. Fragt sich noch, ob nun alle amtlichen Zulassungen, Handelsregistereinträge oder Diplome bis hin zum AHV-Konto etc. auch geändert werden müssen. Die SBB erwartet eine entsprechende Anpassung im Profil ihres Ticket-Shops. In den USA werden sie mich für einen radikalisierten Muslim halten, Syed ist ein Titel der aussagt, man habe einen Stammbaum bis zum Propheten Mohammed… dabei kann ich nicht einmal die fünf Grundpfeiler dieses Glaubens auswendig.
Variante gemäss Information am Pass-Schalter: Eine Namensänderung beantragen. Kosten ab Fr. 600.-, egal ob der Änderungswunsch durchkommt oder nicht. Dauer ca. zwei Monate. Und danach nochmals die Kosten für einen neuen Pass.
Wie war das noch mit der KMU-Freundlichkeit und weniger Bürokratie?



WC Plätze / Restaurantgrösse / Moudi's Lecker Cafe  (NZZ August 13)

Ein kleines Restaurant kann der WC Infrastruktur wegen nur einer sehr beschränkten Anzahl Gästen einen Platz anbieten. Am Züri Fäscht reicht es, wenn die Stadt pro ca. 3000 Besucher ein WC zur Verfügung stellt…



Versilberte Verspätung  (NZZ Juli 13)

Weshalb stellen die Fluggesellschaften den von Verspätungen betroffenen Passagieren nicht umgehend und standardmässig einen Gratis-WLan-Zugang zur Verfügung? Das würde manch ein Gemüt abkühlen, kostet die Gesellschaft nicht viel und ermöglicht ein kostenfreies Mailen an die Zieldestination, man komme etwas später (und erspart den Passagieren die teure Roaming-Rechnungen der Schweizer Telekom-Anbieter).



Zahlung für Konkurrenzverbot in einem Chemieunternehmen in Millionenhöhe  (Februar 13)

Vor 20 Jahren wechselte Topmanager Igancio Lopez von GM zu VW. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung bezahlt VW schlussendlich 100 Mio$ an GM, zusätzlich musste VW bei GM für 1 Milliarde DM Teile beziehen. Welches Unternehmen stellt im Wissen von solchen Folgekosten noch einen Topmanager von der Konkurrenz an? Keines wäre eine mögliche Antwort, und damit ist auch ein Konkurrenzverbot kein Thema mehr.


NZZ Equity / Jährliches Erbsen zählen  (Dezember 12)

Gemäss altOR 958 Abs. 1 muss man am Schluss jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. In der auf Art. 957 Abs. 5 altOR basierenden Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) wird jedoch eine etwas umfassendere Art von Buchführung verlangt. Art. 1 GeBüV verlangt je nach Art und Grösse des Geschäfts Hilfsbücher. Am bekanntesten sind die Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung. Die Verordnung verlangt jedoch in Art. 1 Abs. 3 auch ".... die fortlaufende Führung der Warenbestände bzw. der nicht fakturierten Dienstleistungen." Das neue Recht verweist im Art. 958f Abs. 4 auf die GeBüV. Wer einmal jährlich inventiert muss sich überlegen, ob dies der Art und Grösse des Unternehmens entspricht. Zum Beispiel könnte eine Steuerprüfung, bei einem Betrieb mit saisonalen Schwankungen, die Entwicklung der Warenmarge pro Saison und nicht nur für das ganze Jahr untersuchen.


Alexander Müller / DailyTalk  (Juli 12)

Schön ist, dass sich auf den Commuities verfolgen lässt, wer die Follower von solchen Kristallnacht-Verfechtern sind. Da erscheint der eine oder andere Nachbar in einem ganz neuen Licht... Denn nicht nur der Autor der Message ist nicht tragbar, sondern auch der SVP Leiter, der sich hinter sein Mitglied stellt. Und vielleicht auch diejenigen, die solche Pesonen wählen und als Follower unwidersprochene Sympathie zu den bisherigen Äusserungen bekundet haben.


Neue Schwellenwerte für ordentliche Revision  (Februar 12)
Equity 9.2.12, Neue Grenzwerte für die ordentliche Revision

Nur wegen der ordentliches Revision benötige ein Unternehmen auch ein internes Kontrollsystems (IKS) könnte man beim Lesen des Artikels glauben.
Ein IKS ist jedoch ganz unabhängig von der Firmengrösse Pflicht. Gemäss Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 OR ist der Verwaltungsrat (VR) unentziehbar und unübertragbar zuständig für die Ausgestaltung einer Finanzkontrolle, gemäss Ziff. 2 ist er auch für die Organisation des Unternehmens verantwortlich. Art. 717 OR auferlegt dem VR zudem ganz generell eine Sorgfaltspflicht.
Beachtet man diese seit 20 Jahren im Gesetz stehenden Vorschriften, muss ein Unternehmen nicht erst bei Erreichen der Schwellenwerte für ein IKS besorgt zu sein. Es muss ganz generell mit entsprechenden Kontrollen das Vermögen schützen und für eine korrekte Rechnungslegung besorgt sein. Seit vier Jahren muss ein Unternehmen zudem - unabhängig von der Grösse - im Anhang über die Risikobeurteilung informieren.
Alltägliches wie Doppelunterschriften auf Bankkonti oder die Trennung der Funktionen 'Waren ausliefern' und 'Debitoren ausbuchen' sind bereits Teil eines IKS. Auch Stellenbeschreibungen mit festgelegten Zuständigkeiten und Vollmachten, sowie die bei Übergabe einer Stelle aufgezeichneten Abläufe, gehören dazu.
Als erster Schritt im Hinblick auf eine ordentliche Revision muss somit „lediglich“ eine Dokumentation der ohnehin bestehenden IKS-Bestandteile erfolgen. Die Zusammenstellung aller im Unternehmen vorhandenen IKS-Fragmente wird allfällig zu schliessende Lücken im System aufzeigen. Ergänzende Checklisten beweisen der Revisionsstelle, dass auch nach den Vorgaben gelebt wird.
Kurz: Wer erst mit Erreichen der Schwellenwerte ein IKS einführen will, hat bisher nicht korrekt gehandelt.


 

Dr. Blocher und der Ems-Kauf  (Januar 12)

Der nächste Vortrag von Dr. Blocher wird nicht von Pesönlichkeiten wie Alfred Escher oder Gottfried Keller, sondern von seinem heimlichen Vorbild Werner K. Rey handeln müssen.
Seinen ihm vertrauenden Arbeitgebern nicht offenzulegen, welche Rolle man in einem Aktiendeal spielt, hat Werner K. Rey bereits 1975 vorexerziert. Die Aktionäre der Bank of Investment and Credit Ltd. glaubten ihrem Angestellten, die Aktien seien 21,75 Mio Franken wert und verkauften zu diesem Preis. Effektiv waren sie viel mehr wert, die Metro Gruppe zahlte nämlich 32 Mio Franken. Lachender Dritter war W. K. Rey, dessen Omni Holding dann jedoch Jahre später einen Konkurs gigantischen Ausmasses hinlegte.
Dem Tages-Anzeigers entnehmen wir, dass auch die früheren Ems-Eigentümer 1983 ihre Aktien zu einem Bruchteil des effektiven Firmenwertes verkauften, ganz im Vertrauen auf ihren Angestellten Christoph Blocher. So wie damals Aktionäre, trotz der in den Zeitungen publizierten Zweifel, dem vermeintlichen Geldvermehrer W. K. Rey ihr Geld bis zum Totalverlust anvertrauten, schenken viele Schweizer Bürger den weissen Lämmern gleich - trotz bekannten Ems- oder Basler-Zeitungsgeschichten - immer noch dem Doktor Blocher aus Herrliberg ihr Vertrauen.

(Tochter Blocher hat 14 Tage später im Tages-Anzeiger vom 20.1. die Blocher-Aktien-Geschichte anders als der Tages-Anzeiger dargestellt).

 

Zwangsferien für CS Wertschriftenhändler (Dezember 11)

Erholung ist Vorschrift.
Erstaunlich, wenn eine Schweizer Bank feststellt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens zwei Wochen am Stück in die Ferien gehen müssten. Artikel 329c des Obligationenrechts enthält dies als zwingende Mindestvorschrift, ganz losgelöst von Sicherheitsüberlegungen, die in einem internen Kontrollsystem seit Jahren selbstverständlich sein sollten. Und da der Zweck von Ferien Erholung ist, sollte auch klar sein, dass sowohl ein Computerzugang wie ein Blackberry nicht ins Feriengepäck gehören, es sei denn, man benötige einen Privatanschluss zu Spielzwecken oder zur Reservation von Ausflügen oder Nachtessen.

 

Bundesamt zementiert Lohnungleichheit (Juni 11)

Wer feststellen will, ob der Lohn den man als Arbeitgeber ausrichtet oder als Arbeitnehmer erhält, dem üblichen Niveau entspricht, klickt auf den Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik (www.lohnrechner.bfs.admin.ch). Unter Berücksichtigung von Alter, Ausbildung, Erfahrung, Region etc. wird als Ergebnis der jeweilige Lohndurchschnitt von Frauen und Männern separat ausgewiesen.
Schön und gut, aber mit einer solchen Auswertung wird die Lohnungleichheit zementiert!
Welcher Arbeitgeber wird schon auf die Idee kommen, selbst den Durchschnitt von beiden Geschlechtern als Lohnbasis zu berechnen. Wer käme gar auf die Idee, von den Werten des Budesamtes abzuweichen, und die höheren Lohnwerte der Männer für eine Frau in sein Budget einzusetzen?
Zur Angleichung der Lohnniveaus würde es beitragen, nur den Durchschnitt aller arbeitenden Menschen auszuweisen. Die Statistik zur Auswertung der Ungleichheiten müsste auf einer anderen Site, z.B. beim Thema Diskriminierung, abrufbar sein.

 

Raserunfall / Gleiches zu Gleichem (Mai 11)

Nichts gegen schnelle und schöne Autos, aber wäre nicht heilsam, man platziert die Mitteilung über einen tödlichen Raserunfall gleich bei den entsprechenden Inseraten? Auf jene Seiten, wo GT, Speed, Sport und wie die "too fast too furius"-Modelle alle ergänzend heissen, beworben werden. Die Interessierten könnten beim Schwärmen gleich mit überlegen, ob sie genügend reif sind für ein solches Fahrzeug, oder ob sie in Kürze neben einem solchen Inserat als Unfallbauer Grund für eine Schlagzeile sein werden.

 

Nach den Rauchern die Hündeler (Mai 11)

Züri-Horn, Ausflugsziel und - für Hündeler bei jedem Wetter - täglicher Spazierweg. Während zig Jahren gehörten im Sommer auch der Morgen-Kaffee oder am Abend ein Apero am See in der Fischstube dazu.
Das vis a vis der offiziellen Hundewiese liegende Lake Side schloss bereits vor vielen Jahren die Hundehalter als Gäste aus. Die Interims-Gastronomen der Fischstube ziehen nun nach. Nicht nur im Restaurant drinnen, sondern auch draussen auf der Terrasse ist für Hundehalter eine No-Go-Zone. Who's next? Nach den Hündelern wird wohl die Gruppe der Kinderwageneigner ausgegrenzt werden. Solche Fahrzeuge passen sicher nicht in eine 0815 Schicki-Micki Welt. An den Stollenpneus könnte, wie an Hundepfoten, auch etwas Dreck anhaften.


 

Atomwolke (März 11)


 

Billag 2.- Gebühr mit Gewinn? (Januar 11)

Gemäss dem der aktuellen Billag-Rechnung beigelegten Prospekt, sollen mittelfristig Einsparungen von 10 Mio Franken pro Jahr möglich sein. Dies durch den einmaligen statt bisher viermaligen Versand der Rechnung. Allein 6 Millionen der Einsparungen seien durch den reduzierten Zahlungsverkehr zu erzielen.
Wer sich eine jährliche Vorauszahlung nicht leisten kann, darf gegen einen Zuschlag von Fr. 2.- pro Rechnung weiterhin 4 Mal im Jahr bezahlen, d.h. es erfolgt ein Aufschlag von Fr. 8.- pro Jahr.
Würden alle 3 Millionen Haushalte  weiterhin 4 Mal pro Jahr bezahlen, ergäbe sich ein Zuschlag von 24 Mio Franken, also 14 Mio Franken mehr als die von der Billag kommunizierten Einsparungen.
Gebühren sollten kostendeckend sein und nicht Gewinn abwerfen. Was genau wurde hier gerechnet? Welcher Kalkulationszinsfuss für die Verzinsung des früher zufliessenden Geldes wurde diesen Berechnungen zu Grunde gelegt?


 

Potentieller Adressenhändler? (Beobachter Artikel Dez 10)

Schuhhändler Issachar Rothschild hat nicht nur in Sachen Firmennamen ein seltsames Rechtsverständnis. Mit Verweis auf Art. 8 DSG angefragt, woher die nicht existente Rothschild+Partner AG die Adresse habe teilte er mit: "Die Adressen von damals wurden jedoch nie an aussenstehende Personen weder weiter gegeben noch vermietet, obschon dies üblich ist." ... obschon dies üblich ist? Der Schuhverkäufer als potentieller Adressenhändler.


 

Krankenkassen Salär-Offenlegung (Juli 10)

Vorsorgeeinrichtungen müssen von Gesetzes wegen ihre Bücher nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 26 führen. Da alle Arbeitnehmer  BVG-zwangsversichert sind, ein kleiner Beitrag zu einer minimalen Transparenz.
Da alle Einwohner auch Zwangs-Krankenkassenversichert sind, wäre eine entsprechende Pflicht für Krankenkassen naheliegend. Die Swiss GAAP FER hat zur Zeit einen Standard (voraussichtlich Nummer 25) in Arbeit. Sobald dieser (hoffentlich mit der Pflicht zu entsprechenden Angaben im Anhang) publiziert ist, könnte - ähnlich dem BVG -  eine entsprechende Rechnungslegung für alle Krankenkassen Pflicht werden. Gleichzeitig könnte die Publikation der Vergütungen bei den ebenfalls zwangsweise abzuschliessenden Unfallversicherungen an die Hand genommen werden.
Leider tut sich das Parlament in Sachen Buchführung und Rechnungslegung generell etwas schwer, eine Revision der allgemeinen Bestimmungen ist seit Jahren pendent. Statt Motionen einzureichen und weitere neue Gesetze zu schmieden, wäre es einfacher und schneller, sich speditiver mit den pendenten schweizerischen Buchführungsregeln auseinanderzusetzen. Gemäss Entworf soll dort via Verordnung vom Buchführungsrecht aus geregelt werden, wer z.B. als Genossenschaft oder Verein oder bei einer Konsolidierung einen Rechnungslegungsstandard einhalten muss. Eine kleine Ergänzung, dass via Verordnung auch Branchen zu einem Standard verpflichtet werden können, wäre sicher möglich.


 

Muskatnuss (NZZ) (Juli 10)

Vor einigen Jahren wäre im Falle des Restaurant Muskatnuss AG vielleicht ganz still und leise eine Löschung von Amtes wegen vorgenommen worden. Dies war der normale Vorgang, wenn eine Gesellschaft nicht mehr alle für einen Eintrag im Handelsregister notwendigen Daten vorweisen konnte. Sobald eine Gesellschaft z.B. kein Domizil, keinen Verwaltungsrat oder keine Revisionsstelle mehr eintragen konnte bzw. wollte, löschte das Amt den Eintrag, nachdem es die Gesellschaft zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes aufgefordert hatte. Im Falle des Muskatnuss hat die Gesellschaft wohl nach dem Umzug auf eine Revisionsstelle verzichten wollen.

Neu wird eine solche stillgelegte Gesellschaft wie ein Konkurs abgewickelt, obwohl unter Umständen gar keine unbezahlten Rechnungen vorliegen, sondern die Verantwortlichen lediglich die administrative Umtriebe und Kosten scheuen, bis eine ordentlichen Liquidation schlussendlich zur Löschung im Handelsregister führt.
Deshalb führt die Konkursstatistik seit einiger Zeit Firmen auf, die alle Rechnungen bezahlt haben. Und die früheren Verantwortlichen riskieren einen schlechten Ruf, weil diese Art von "Konkurs" dem Durchschnittbürger nicht bekannt ist.


 

Affaire Woerth-Bettencourt / ein Nestlé Thema? (Juli 10)

Die Äffare Woerth-Bettencourt fördert Informationen zutage, die auch die Interessen von Kleinaktionäre tangieren könnten.
405'000 € pro Jahr erhält der von Frau Liliane Bettencourt favorsierte Fotograf François-Marie Banier in einer Funktion als "Conseiller artistique" für L'Oréal. Handelt es sich dabei um einen normalen Vertrag zwischen F.M. Baniers Firma Hericy und der Firma L'Oréal, in dem Leistung und Gegenleistung wie unter unabhängigen Dritten üblich, abgerechnet werden. Oder leisten hier Aktionäre von L'Oréal, und damit auch diejenigen der Grossaktionärin Nestlé, indirekt einen Beitrag an private Interessen von Frau Bettencourt? In der Schweiz ist es für Revisionsstellen seit zwei Jahren Pflicht, das Thema Internes Kontrollsystem bei Unternehmen ab einer bestimmten Grösse zu prüfen. Bei börsenkotierten Französischen Unternehmen darf ähnliches vorausgesetzt werden.

 


Ausweisentzug für die SVP
(Mai 10)

Würde die SVP über einen Fahrausweis verfügen, müsste ihr dieser wegen Schlangenlinien fahrens und 180 Grad Kehrtwendungen auf der Autobahn entzogen werden. 


Taxi-Beförderungspflicht (Mai 10)

Gute Nachricht für Hundehalter. Das Polizeirichteramt hat vor kurzem eine Strafverfügen erlassen, die inzwischen rechtskräftig ist: Ein Taxifahrer erhielt 150 Franken Busse zuzüglich 188 Franken Gebühren aufgebrummt. Er hatte sich am Hauptbahnhof geweigert, einen kleinen (ca. 8kg schweren) Hund zu transportieren.


 

Steuern und Vertrauen in den Staat (Mai 10)

Im Rahmen von APA’s (advanced pricing agreements) werden in einem Verfahren mit den Steuerbehörden Verrechnungspreise für konzerninterne Leistungen vorab besprochen. Eine Statistik von Ernst&Young zeigt folgende Werte:
48% der Schweizer Konzerne haben dieses Verfahren bereits angewendet, 75% davon würden ein solches APA wieder in Betracht ziehen.
In Deutschland haben lediglich 8% ein solches Verfahren bereits einmal angewendet, 0% würden es noch einmal tun.
Eine solche Zusammenarbeit mit Steuerbehörden, in denen viele interne Sachverhalte offengelegt werden, hat mit Vertrauen zu tun. In Deutschland ist dieses offensichtlich nicht vorhanden. Ein Standortvorteil für die Schweiz, losgelöst von reinen Prozentzahlen.

 

Versicherungssummen AKW vs. Bohrinseln (Mai 10)

Nur die Hälfte der Schweizerischen AKW erhalten in Sachen Sicherheit die Note Gut. Versichert sind sie gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz mit einer Haftpflichtsumme 300 Millionen Franken. Den Rest eines möglichen Schadens trägt der Steuerzahler, ob er AKW-Strom wünscht oder nicht.
Die Bohrinsel im Golf von Mexiko war mit 75 Millionen versichert, ein neues Gesetz soll mit Blick auf die derzeitige Katastrophe die Versicherungssumme auf 10 Milliarden erhöhen. Die Förderkosten pro Barrell werden der höheren Prämien wegen einen risikogerechten Preis erhalten.
Wann passt die Schweiz die AKW-Versicherungssumme nach oben an, um so den AKW-Strom zu einem risikogerechten Preis zu verhelfen und so den Alternativenergien eine Chance zu geben?

 

FDP-Regierungsrat Max Pfister, Luzern (April 10)

Neben der Regierungsrats-Funktion und dem CKW Verwaltungsratsmandat hatte Max Pfister auch noch Zeit für einen Sitz im Advisory Board der GSBA Graduate School of Business Administration, heute Lorange Institute of Business. Als Aushängeschild macht er sich gut für ein Schulinstitut, schade nur dass er in seiner Board-Funktion nicht verhinderte, dass dieses Schulinstitut mit falschen Versprechungen Studenten anlockte. Schön wenn er in 2011 nicht mehr Regierungsrat ist und Zeit hat, seinen Nebenjob korrekt zu erfüllen.

 


Deutscher Politiker mit Teufener Doktortitel, Yvette Estermann VR in einer Pseudo-Universität
(Feb 10)

Der Kanton Aarau macht’s vor. In jenem Kanton ist das Tragen von nicht anerkannten Bachelor- / Master- und anderen Titeln verboten, auch darf in jenem Kanton nicht jeder eine Universität eröffnen. Das hinderte aber Institute wie die GSBA Horgen, heute Lorange Institute, nicht, für ihre im Aargau nicht tragbaren Titel mit einer nicht vorhandenen schweizweiten Akkreditierung zu werben. (TA vom 12.10.09). Wer heute einen solchen Zürcher Titel im Aargau trägt, lebt mit einem Bussenrisiko. Auch GSBA-Diplominhaber in Deutschland müssen unter Strafandrohung auf das Tragen des Titels verzichten und sitzen diesbezüglich mit dem Teufener Doktor im gleichen Boot. Das mit illustren Namen geschmückte Board des Zürcher Instituts, vom früheren tamedia VR Coninx, über den Präsidenten Max Amstutz bis zum Luzerner FDP Regierungsrat Pfister, schaute zu. Dank dem Sitz im Kanton Zürich ist das ganze straflos, denn der Kanton Zürich kennt noch kein Verbot wie im Aargau. Die Innerschweizer SVP-Frau Estermann ist so gesehen mit ihrem Engagement für Teufen 'in bester Gesellschaft'.


 

U17 und Minarette (Nov 09)

Vielleicht möchte der Eine oder Andere unserer Schweizer U-17-Helden gerne in einer Moschee Gott danken... und vielleicht würde es ihn freuen, wenn diese ein Minarett hat...




Mauerfall
(Nov 09)

Wir feiern 20 Jahre Mauerfall in Deutschland. Werden die Palästinenser ca. im Jahr 2050 auch auf 20 Jahre Mauerfall Israel/Palästina anstossen können?


 

Kandidat Stocker (Nov 09)

Kandidat Stocker wirbt mit einem FDP-mässig erscheinenden Plakat, welches keinen Hinweis auf seine eigentliche Parteizugehörigkeit zeigt. Wenn die Parteizugehörigkeit bei dieser Regierungsratswahl keine Rolle spielt, dann spielt es auch keine Rolle, ob von einer Partei mangels anderer Alternativen schlussendlich drei Mitglieder im Regierungsrat sitzen.



 

Hundeschmuggel (Juli 09)

Was heisst dieses Urteil in der Praxis?
Wer bei einer dank Schengen offenen Grenze mit einem Autostopper in Schweiz reist tut gut daran, seinen Gast vor dem Zoll mit Sack und Pack auszuladen und erst wieder auf Schweizer Boden einzuladen. Es sei denn, man filze den Gast vor der Zolldurchfahrt.
Ich muss in Zukunft auch wissen, ob meine mitfahrende Frau ein allenfalls zu verzollendes Geschenk eingekauft hat, mit dem sie mich zum Geburtstag überraschen möchte.
Der Chauffeur eines Limousinendienstes, der einen Gast nach verpasstem Flug z.B. von München in die Schweiz fährt, wird in Zukunft das Gepäck seines Gastes durchsuchen und ggf. nach Ursprungs- und Impfzeugnis des begleitenden Hundes fragen müssen?
Noch spannender wird es beim Bus-Chauffeur? Muss er wissen, ob ein Fahrgast etwas aus dem Ausland in die Schweiz schmuggeln möchte. Ganz zu schweigen vom Lokomotivführer, der mit tausend Passagieren die Grenze überquert? Irgendwie scheint mir diese Gesetzesauslegung nicht sehr praktikabel.



 

Fachausweis für Eltern (Juli 09)

Grossmütter benötigen einen Fachausweis und Lehrer soll man über Vorstrafen informieren. Weshalb denn so viel Aufwand? Es geht einfacher. Das Problem muss an der Wurzel angepackt werden, mit einem Fähigkeitstest für Eltern. Nach jeder Geburt von neuem. Die SVP muss dafür sein, weil so schon früh schweizerische Eigenart geprägt werden kann, die SP weil damit Stellen geschaffen werden zur Begleitung von denjenigen, die den Test nicht bestehen. Wenn sogar Hundehalter mit jedem neuen Zwerghund zur Prüfung antreten müssen, ist eine solche Massnahme für die ungleich gefährlichere Spezies Mensch unumgänglich.

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Taxi in der Krise (Mai 09)

"Krise und besserer ÖV gefährden Taxihalter, Tages-Anzeiger vom 08.05.09"
Von einer Krise bei Taxifahrern kann keine Rede sein. Solange sich gleich die ersten drei Taxihalter am Hauptbahnhof weigern, einen Passagier mit kleinem Hund zu befördern, ist der Begriff Kundendienst noch nicht bis in deren Portemonnaie gedrungen. Dass man zusätzlich noch im hinteren Wagen mit laufender Taxiuhr warten und schlussendlich zahlen muss, bis ein hundeloser Gast in das sich weigernde Taxi Nr. 1463 mit ZH 544327 einsteigt, ist das Tüpfli auf dem i. Konsequenz aus Sicht vom Hundehalter: Auch wenn man mal ohne Vierbeiner unterwegs ist, wird jedes Taxi erst auf seine Hundefreundlichkeit hin getestet.

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Israel / Palästina Plakatverbot durch die SBB (März 09)

In Gratiszeitungen lesen wir fast täglich darüber, mit welch brutaler Gewalt die Besatzungsmächte Israel in Gaza oder China in Tibet vorgehen. Im Häppli-Journalismus-Stil wurde auch über vielleicht begangene Kriegsverbrechen in den besetzten Gebieten berichtet. Was unterscheidet den mit SBB Gnaden verteilten Inhalt einer Gratiszeitung vom Plakat auf dem SBB Gelände, welches nicht in ähnlicher Form dazu Stellung nehmen darf? Was unterscheidet die Headline über ein Kriegsverbrechen, welche als Reklame für eine Tageszeitung auf dem Werbebildschirm bei der Rolltreppe flimmert, vom Plakat auf dem SBB Gelände?

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PR in Strafsachen (Oktober 08)

Klaus J. Stöhlker, das PR-Berater-Büro aus Zollikon, sollte für hunderttausende von Franken dafür sorgen, dass die Angeklagten im Winterthurer Krankenkassen-Prozess in ein günstiges Licht gerückt werden. Im Falle von Winterthur hiesse dies sogar, dass schlussendlich alle Krankenkassenprämienzahler indirekt einen Beitrag an diese PR-Beratung geleistet haben könnten (wobei hier noch die Unschuldsvermutung gilt). Kurze Zeit später ist zu lesen, dass ein PR-Berater aus Zollikon im Geldwäscherei-Prozess (wobei auch hier natürlich die Unschuldsvermutung gilt) der Discount Bank & Trust Cie betreffend der Brasiliansischen Millionen ein Communiqué verfasst haben soll.
Was machen PR-Berater? Sie verfassen Texte die sie an Zeitungen versenden, gehen mit Decision-Makers essen oder treten in Gesprächsrunden auf. Einige Journalisten lassen sich dazu verleiten, die Vorlagen der PR-Berater in ihre Texte einfliessen zu lassen. Kein Wunder stellte eine Untersuchung fest, dass ein grosser Teil von dem was wir heute in den Zeitungen lesen, PR-gesteuerte Inhalte sind. Meinte Westerbarkey dieses Vorgehen, als er von der parasitären Nutzung medialer Betriebssysteme samt ihrer operativen Logik schrieb?

Was sagt das Gerichtsverfassungsgesetz dazu, wenn solche PR-Texte nun begleitend in Rechtsangelegenheiten Einzug halten?
"§ 129 Verbot des Berichtens. Den Parteien ist untersagt, Richter, Geschworene und Kanzleibeamte ausserhalb des Prozessverfahrens von ihrer Sache zu unterrichten oder sie in anderer Weise zu beeinflussen."
Da Richter auch Zeitung lesen und damit auch "unterrichtet" und ggf. "beeinflusst" werden wäre zu prüfen, ob hier gesetzeskonform gehandelt wird. 

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Plakatschreiber (September 08)

Schade, dass die APG die Plakatschreibereien vernichtet. Einige würde ich aufbewahren und an all die Hausbesitzer denken, die vor einigen Jahren einen Harald Nägeli entfernen liessen und sich nun ob des so verursachten Wertverlustes hintersinnen... 

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Widmer-Schlumpf und Handy-Verkehr (April 08)

Als der Kassensturz vor drei Jahren über ein Schulungsinstitut berichtete, erhielt dieses Institut zur Besänftigung vom Fernsehen 400'000 Franken Werbezeit geschenkt. Da die Sendung zum Thema Widmer-Schlumpf vom März anscheinend tendenziös von einem ehemaligen Kassensturz-Redaktor abgefasst wurde wäre es wohl am einfachsten, Frau Deltenre würde auch hier den betroffenen Parteien in ähnlicher Form ein Forum zur Verfügung stellen. Es findet sich sicher ein Weg, das ganze als Handy-Werbung zu deklarieren um so das Verbot der politischen Werbung zu umschiffen.

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Tibet und Olympiade in China (März 08)

Im September 1995 zeigte die Schweizer Fussballnationalmannschaft mit dem "STOP IT CHIRAC" Banner Rückgrat. Welche Mannschaften oder individuelle Sportler werden an der Olympiade mit "STOP IT CHINA" oder einem anderen Banner oder Leibchenlogo in Sachen Tibet ein ähnliches Engagement zeigen?

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Überschüssige Legehennen als Suppenhühner an Schweine verfüttern (März 08)

Haben Sie schon mal gesehen, wie ein Schwein ein Huhn jagt, erlegt und verspeist? Ich nicht. Obwohl nicht der Natur entsprechend, sollen Suppenhühner trotzdem an Schweine verfüttert werden. Entsteht hier die Grundlage für eine neue Art von BSE? En Guete.

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Inkassounternehmen (Beobachter) (Februar 08)

Nicht nur die Angaben der Inkassobüros über unschuldige Personen sind nicht über jeden Zweifel erhaben, sondern auch deren Werbung.
Intrum Justizia wirbt mit "der grössten und leistungsfähigsten Datenbank der Schweiz". Die Creditreform meint dagegen "Creditreform betreibt die grösste schweizerische Bonitätsdatenbank". Spieglein Spieglein an der Wand, wer ist die grösste im ganzen Land?

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Mit GPS ins Abseits (Sonntagszeitung) (Dezember 07)

Ein GPS-Gerät des Typs iCN550 von Navman funktioniert bis heute technisch bestens, aber die Firma Navman hat zuletzt im September 2005 das Kartenmaterial für dieses Gerät upgedatet. Kein Wunder also, falls jemand mit einem  Navman ins Abseits fährt. Der Navman führt durch das gesperrte Limmatquai in Zürich und natürlich kennt er weder den neuen Tunnel unter Basel noch denjenigen bei Altdorf. Gerät verkaufen ist gut, Strassenkarten während einiger Jahre updaten wäre noch besser. Der mangelnde Support lässt die Elektonikschrotthalde unnötig wachsen.

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Aktionär Pensionskasse (Dezember 07)

Gemäss Art. 49 a BVV 2 muss eine Vorsorgeeinrichtung die Durchführung und Überwachung der Vermögensanlage nachvollziehbar festlegen und Regeln  aufstellen, die bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte zur Anwendung gelangen. Im Lichte dieser Bestimmung erstaunt, dass, aktuell beim Thema UBS, früher aber auch in anderen Fällen, häufig lediglich die Ethos als kritische Aktionärin in der Presse genannt wird. Im Kanton Basel-Land hielt das Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge bereits vor Jahren fest, dass die Ausübung des Stimmrechts und die Wahrnehmung der Interessen einer Stiftung sich nicht mit einem generellen Abstimmen wie es die Verwaltung vorschlägt, verträgt.

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PR gesteuerte Presse (September 07)

Am 12. September schrieb der Tages-Anzeiger mit Bezug auf den Pensionskassen-Manager-Prozess:

„Und für die Anbahnung eines freundlichen Maurer-Textes in der «Weltwoche» verrechnete der PR-Mensch 25000 Franken Honorar.“

Keine Gegendarstellung von Seiten der «Weltwoche» und keine Korrektur von z.B. Klausi Stöhlker als Vertreter der PR-Zunft. Die Preisliste wird langsam klar. Für 1 Million macht man aus einem Kartoffelsack einen Bundesrat und für 25000 Franken ist mit gütiger PR-Hilfe ein freundlicher Text in einer vermeintlich unabhängigen Zeitung lanciert.
Das mit dem Prädikat Q bezeichnete Magazin Organisator spricht bei 1000 Abonnements die von einer einzigen Adresse abgenommen werden und den gleichzeitig erscheinenden Artikeln über diese Grossabonnentin nicht von Publireportagen, sondern von einer „Vereinbarung über gegenseitige Leistungen, die für beide Seiten einen Nutzen bringen“. Sind dies nur vereinzelte Beispiele oder ist der flächendeckende PR-gesteuerte Inhalt in unseren Zeitungen und Zeitschriften bereits Realität? Mir graut.

(Anmerkung zum Thema: Schon 2004 war PR in Verbindung mit Geldmenschen ein Thema. Gemäss Tages-Anzeiger war es Klaus J Stöhlker der Dieter Behring oder den angeblich schwerreichen Kostas Liapis PR-mässig ins rechte Licht stellen wollte. Z.B. damit die Leute die Geschichte der LFG Aktie glaubten. Sogar Anwälte der Zürcher Kanzlei Walder, Wyss & Partner haben sich gemäss Sonntagszeitung vom 18.3.2007 dafür eingesetzt, dass Behring eine Banklizenz erhalten solle.
In einem anderen Behring Geschichte schreibt der Tages-Anzeiger am 13.11.2004: "... Der Finanzguru reagierte darauf mit einer Kampagne bei den wichtigen Medien des Landes mit dem Ziel, den «Tages-Anzeiger» und seine Ausführungen zu verunglimpfen. Er bot überall Interviews an, um «die Sachlage richtig zu stellen» respektive seine Sicht der Dinge zu präsentieren. Allerdings erwies sich nur gerade die «Weltwoche» als willfährig genug, Behring eine Plattform zu bieten, um sein Treiben zu verharmlosen und zu verschleiern....")

 


SVP und Rütli (Mai 07)

Konsequente SVP Politik unter Präsident und Ständeratskandidat Ueli Maurer ist, wenn der Bundesbrief 2006 als wichtigstes Dokument unseres Staates nicht in den USA ausgestellt werden darf, das Rütli 2007 jedoch als Wiese mit Kuhdreck bezeichnet wird.

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Monster Mehrwertsteuer > Neuer Lohnausweis? (März 07)

„Das Monster bändigen“ war Bundesrat Merz’ kürzliches Ziel in Sachen Mehrwertsteuer. Richtig hiesse es „Die Monster“, denn ein Zweites entwickelt sich prächtig: Der neue Lohnausweis (NLA).
Im Pilotprojekt NLA waren lediglich 53% der Teilnehmer der Kategorie Klein- und Kleinstunternehmen zuzuordnen, Gesamtschweizerisch stellen diese jedoch 98% aller Unternehmen. Dafür waren 55% der im Pilotprojekt verarbeiteten Löhne von Mitarbeitern aus der Verwaltung, schweizweit sind jedoch nur 6,4% der Mitarbeiter in diesem Bereich tätig, der generell viel mehr und aufwändiger als ein KMU organisiert ist .
Das verzerrte Bild aus dem Pilotprojekt führt nun zum ersten Kopfschütteln bei den KMU. Wie schon bei der Mehrwertsteuer, sind die ersten Unternehmer dabei sich in die Gleichgültigkeit zu verabschieden, da ohne grossen Aufwand keine Hoffnung besteht, diese Vorschriften jemals korrekt erfüllen zu können. Bei den anderen KMU ist im Monat drei nach Einführung des NLA das grosse Hinterfragen angesagt, was nun im Detail gilt. Gehört die UVG Zusatzversicherung in eine Lohnzeile oder nicht? Was sollte auf einem Beleg erläutert werden, damit ein Frühstück mit einem Kunden als Spesenbeleg und nicht Berufsauslage gilt? Etc. Aber nicht nur bei den Kleinen geht die Angst vor einer Bestrafung wegen eines Ende Jahr falsch ausgefüllten Lohnausweises um. Mittelgrosse Firmen haben für eine Beratung im Zusammenhang mit einem Spesenreglement – ein Papier, welches im Internet als Vorlage abrufbar ist - auch schon Zig-Tausende von Franken für Honorare ausgegeben.
Die Weiterbildungsbranche hat in den letzten Jahren Kurse für Diplomierte Mehrwertsteuer-Experten entwickelt. Wann benötigt das sich ausbreitende Lohnausweis-Dickicht den Master of Lohnausweis?

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Richterlicher Maulkorb (Dez 06)

Schön gibt's den Beobachter. Unternehmen, welche mit viel Prozessier-Geld Publikationen verhindern möchten, haben mit Richterhilfe bei Redaktionen und/oder Journalisten mit kleinem Budget ein einfaches Spiel. Danke dem Beobachter, dass er sich ein entsprechendes Rechtskostenbudget leistet. Das Geld für dieses Abo ist allein schon mit Blick auf das Thema Medienfreiheit sehr gut angelegt.


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Neuer Lohnausweis (Juli 06)

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) habe bestimmt, dass der neue Lohnausweis (NLA) mit einer kleinen Änderung in Sachen Privatautobenützung definitiv ab 2007 umgesetzt werden muss. Wer genau ist die SSK die via Gestaltung des NLA darüber befindet, ob unsere Steuerrechnung etwas höher oder etwas tiefer ausfällt? Kein Gesetzestext der Schweiz enthält einen Hinweis auf eine SSK. Eine gesetzlich nirgends klar geregelte Gruppe von kantonalen Steuerbeamten bestimmt also willkürlich darüber, ob nun 10 Tausend Franken mehr oder weniger Ausbildungskosten steuerfrei oder steuerpflichtig würden, oder ob nun ein Freibetrag von 600 Franken für Reka-Schecks oder Lunch-Checks erlaubt sein soll.
Bisher ging man davon aus, der Stimmbürger befinde darüber, wie viel der Staat von ihm nehmen solle. Zum Beispiel in dem Art. 36 DBG gesetzlich regelt, welcher Steuerbetrag bei welchem Einkommen geschuldet ist. Die Probleme in Sachen NLA zeigen, dass die SSK zu bestimmen versucht, WAS genau besteuert wird. Hier müsste der Stimmbürger genauso mitbestimmen können. Denn dieses WAS ist ein um einiges gewichtigeres Instrument bei der Bestimmung der Steuerlast als die Frage, ob der Steuersatz ein Prozent höher oder tiefer liegen soll.
Neben der Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die SSK basiert fragt es sich, ob der nun bekannt gegebene Entscheid, die Geschäftswagen würden auf Basis von 9.6% des Kaufpreises berechnet, nicht ein Beweis für ein mangelndes vernetztes Denken ist. Die Mehrwertsteuer geht von einem 12% Satz aus. Wie sollen von einem KMU mit einer einfachen Buchhaltung unterschiedliche Sätze für ein und dieselbe Leistung an Mitarbeitende verbucht werden? Ein solches Flickwerk ohne Praxisbezug ist nicht KMU-freundlich. Es wäre schön, wenn die vom Gewerbeverband Zürich initiierte Standesinitiative in Bern noch rechtzeitig erreicht, dass die SSK zurückgebunden wird. So könnten die Volksvertreter oder der Stimmbürger festlegen, auf welcher Basis eine Steuer zu entrichten sei.

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Breitband für alle? (Februar 06)

Zu welchem Preis möchte der Bundesrat das Breitband als Teil der Grundversorgung sicherstellen?

Wer in Zollikon wohnt, kann für 10 Franken einen unlimitierten 50/150 Breitbandanschluss bei GGAWeb abonnieren. Wer 100 Meter weiter auf dem Boden der Stadt Zürich wohnt, bezahlt für das unlimitierte Einstiegsangebot (mit höherer Bandbreite, aber die benötigt der private Nutzer nicht zwingend) der Cablecom über 40 Franken, rein zufällig etwa gleich viel wie für das entsprechende günstigste ADSL-Angebot verlangt wird. Natürlich haben ADSL-Anbieter kein Interesse, sich in der von GGAWeb abgedeckten Region auf einen Preiskampf einzulassen, denn dies würde Auswirkungen auf den Schweizweiten Preis haben. So hält die GGAWeb über 80% des Breitbandmarktes an der Zürcher Goldküste und der Rest der Schweiz zahlt über das 4-Fache. Die 10-Franken Einstiegs-Angebote der ADSL Anbieter sind der Zeit- oder Leistungsmässigen Zusatzkosten wegen wohl eher als Preisfeigenblatt zu bezeichnen. 

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Schlüer als Redner nicht genehm (Juli 05)

Nationalrat Schluer empfindet den Rückzieher von Urdorf als Maulkorb. Bevor er solch markige Worte wegen einer Ausladung verwendet, wäre ein Aufräumen in den eigenen Reihen angesagt.
Auf einen Leserbrief hin mit der Frage, ob seine Art des Postcheckkonto zur Verfügung stellens wohl ein Fall für die Geldwäscherei-Kontrollstelle sei, waren es seine zum Teil anonym wirkenden Anhänger die mitteilten, solche Äusserungen seien in Zukunft zu unterlassen. Ein einziger Anrufer, die Nummer 01 748 32 80 aus dem Limmattal, hat dabei seine Telefonnummer nicht unterdrückt. Vielleicht täte Nationalrat Schlüer statt in Urdorf über Schweiz versus EU zu ideologisieren besser an jener Oetwiler-Adresse in einer ganz privaten 1. August-Rede über die verfassungsmässig garantierte Meinungsäusserungsfreiheit referieren.

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Depressionsforschung mit Experimenten an Affenbabys (Juli 05)

Als steuerzahlender Mitfinanzierer dieser Experimente schlage ich vor, die beteiligten Studenten, Assistenten und Professoren in das Forschungsprojekt einzubeziehen. Thema: Wieviele Depressionen löst ein Mitwirken an unnötiger Tierquälerei bei den ausführenden Menschen aus, und wie hoch sind die Kosten, die dadurch indirekt in den nächsten 30 Jahren bei den Krankenkassen anfallen?

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Will Frau Hutter zur Abschreckung die Luft verpesten? (Oktober 04)

Nationalrätin Hutter hatte während ihres Wahlkampfs die Bekämpfung des sogenannten Asylmissbrauchs versprochen.

Ihre erste parlamentarische Eingabe in Bern hat auf den ersten Blick damit nichts zu tun. Mit Blick auf die EU verlangt sie, dass die Pflicht für abgasreinigende Filteranlagen auf Baumaschinen aufgeschoben werde. Baggerverkäuferin Hutter nimmt damit in Kauf, die Gesundheit von Bauarbeitern wie auch von Anwohnern durch Russpartikel unnötig zu gefährden. In einem nächsten Vorstoss wird sie, um Staatsausgaben zu reduzieren, wohl verhindern, dass den so Geschädigten durch Krankenkasse und IV geholfen wird. Etwas mehr Weitsicht wäre gefragt, leider ist bei Politikerinnen ein Filter gegen den Ausstoss von solchem Unsinn keine Pflicht. Sogar Professor Mörgeli wird ihr Resultate solch kurzsichtigen Denkens aufzeigen können: Die Asbestindustrie beispielsweise zahlt heute einen hohen Preis für ihre Opfer. Im Lichte davon tun Frau Hutters Firma wie auch die die Umweltverpester benützenden gut daran, Rückstellungen für spätere Schadenersatzzahlungen zu bilden. Nichtwissen als Ausrede gilt nicht. Der Bundesrat hatte bereits im Dezember 2001 auf das Krebspotential von Dieselruss hingewiesen.

Zeitgemäss handelnde Baufirmen könnten sich fragen, wie der Einsatz von modernen Maschinen werbewirksam kommuniziert werden könnte. Ein SVP-plakatmässiger Vorschlag: Die Bagger von Frau Hutter’s Gefolgschaft mit einem den Zigarettenpackungen entsprechenden Kleber "Die Abgase dieses Baggers können ihre Gesundheit gefährden" versehen. Auch der Staat könnte mit gutem Beispiel vorangehen, und nur noch Baumaschinen mit guter Abgasreinigung bei Regierungsaufträgen zulassen. So würde er langfristig zu einer Verminderung von Ausgaben im Krankenkassen und IV Bereich beitragen.

Vielleicht täusche ich mich jedoch und Frau Hutter versucht lediglich, ihr Wahlversprechen zu Lasten der Volksgesundheit einzulösen. Insgeheim möchte sie nämlich mit der so geförderten Luftverschmutzung die Asylanten abschrecken.

siehe auch jasmin-hutter-fordert-mehr-krebs-fur-bauarbeiter

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Ulrich Schlüer, ein Fall für das Geldwäschereigesetz? (September 04)

Nationalrat Ulrich Schlüer teilt mit, er habe seine Adresse für den Sitz des Komitees zur Verfügung gestellt, welches hinter den seltsamen Hochrechnungen der muselmanischen Bevölkerungsentwicklung in der Schweiz steht. Genauso verhält es sich auch mit dem im Inserat genannten Postcheckkonto. Es handelt sich um das gleiche Konto, über welches Ulrich Schlüer vor knapp einem Jahr schon die Einzahlungen für das Komitee gegen die drei Kirchenvorlagen im Kanton Zürich durchlaufen liess.

Das Geldwäschereigesetz definiert in Art. 2 Abs. 3 dass Personen als Finanzintermediäre gelten, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder helfen, sie zu übertragen. Insbesondere Personen, die Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr erbringen, namentlich für Dritte elektronische Überweisungen vornehmen. Es droht eine Busse von bis zu 200 000 Franken, falls jemand ohne Bewilligung als Finanzintermediär tätig wird.

Einen Teil seines Einkommens erzielt der Nationalrat als Politiker, sein politisches Handeln ist zweifelsohne berufsmässig. Mit zum politischen Handeln gehört für den SVP-Politiker auch das Versteckspiel, bei dem er für und von anonym bleiben wollenden Vermögenswerte annimmt, um sie danach an Zeitungen zu überweisen. Volumenmässig dürfte bei der Menge der Inserate die Untergrenze der GWG-Verordnung weit überschritten sein.

Ist Ulrich Schlüer als Finanzintermediär gemeldet oder verstösst er unter Umständen gegen das Geldwäschereigesetz? Schön wenn publik wird, dass dem Saubermann und langen Arm der anonym Auftretenden dieses Versteckspiel in Form einer GWG-Busse in Erinnerung bleibt.

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SMS-Spams und Steuern sparen (Sommer 04)

Bald zum Alltag gehören SMS-Spams für ein Blind Date oder für einen Rückruf auf eine 0901-Nummer, den irgendeine Dame von mir erwartet. 3 Franken pro Minute würde der Blind Date Anruf kosten. Unter www.e-ofcom.ch kann nachgeschaut werden, wer denn unter dieser Nummer auf mein Geld wartet. Diese Offenlegung sollte es erlauben den Absendern mitzuteilen, dass - mit Bezug auf die Strafnormen des Datenschutzgesetzes - solcher Müll nicht mehr zugestellt werden soll.

Seit jedoch die 0901-Betreiber ihre Identität preisgeben müssen, sind als Inhaberinnen der Sex-Telefonnummern häufig Firmen in Panama oder sonstwo im Ausland aufgeführt. Obwohl diese Gesellschaften in der Schweiz tätig sind, ist in unserem Handelsregister keine Betriebsstätte eingetragen. Die Wirkung die die Publikation im Internet eigentlich mit sich bringen sollte verpufft, und der Ertrag aus diesen kostenpflichtigen Nummern wird wohl in Panama verbucht.

Als Halbstaatsbetrieb verdient die Swisscom gutes Geld damit. Sie nimmt dabei einerseits in Kauf, dass ohne Handelsregistereintrag in der Schweiz damit die Idee der Publizitätspflicht unterlaufen wird, andererseits trägt sie dazu bei, dass die Betreiber der Nummern ihr Geld steuerfrei ins Ausland überwiesen erhalten, denn bei der Menge der 0901-Nummern dürften sowohl Handelsregister- wie Steueramt administrativ kaum in der Lage sein, jeder einzelnen Nummer nachzugehen. Oder glaubt die Swisscom im Ernst, irgendwelche Damen in Panama würden via Telefon jemandem in der Schweiz eine kleine Aufregung zwischen den Oberschenkeln verschaffen?

(Der Urheber des Ausdrucks "Aufregung zwischen den Oberschenkeln" dürfte Daniel E. Eggli sel. - Salz&Pfeffer - sein).

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Tausche Steueramnestie gegen neuen Lohnausweis? (März 04)

Mit der geplanten Einführung des neuen Lohnausweises auf das Jahr 2006 hin werden gegenüber dem Steueramt alle Lohnnebenleistungen des Arbeitgebers im Detail deklariert. Egal ob es sich um einen Zustupf an die Weiterbildung oder um die Kosten für die Luxuslimousine handelt. Häufig auch Leistungen, die bereits nach bestehendem Steuerrecht versteuert werden müssten, der fehlenden Information wegen jedoch nicht erfasst wurden. Der neue Lohnausweis eröffnet ab 2006 dem Steueramt die Möglichkeit bei der Steuereinschätzung zu prüfen, ob die nun neu im Detail deklarierten Vorteile nicht bereits in den Vorjahren bestanden haben. Basierend darauf folgen Nachsteuern, zusätzlich dazu noch eine Busse. Für definitiv eingeschätzte Jahre für vollendete, für noch nicht definitive Einschätzungen allenfalls eine Busse für versuchte Steuerhinterziehung. Deshalb Vorschlag: Tausche Steueramnestie gegen neuen Lohnausweis.

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Blocher und der Kaffe-Weibel (Januar 04)

Als Justizminister und Jurist müsste Bundesrat Blocher wissen, dass seit Einführung der Mehrwertsteuer sich Unternehmen unter anderem mit dem Problem eines korrekten Vorsteuerabzugs herumschlagen. Falls das Personal für seinen Kaffee einen nicht kostendeckenden Beitrag bezahlt, darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Für den Kaffe der Gäste darf jedoch die Hälfte der Vorsteuer zurückgefordert werden. Weshalb soll im Bundeshaus weniger Administration herrschen, als durch staatliche Vorschriften von privaten Unternehmungen gefordert?

Vielleicht registriert der Weibel den Kaffeekonsum jedoch im Hinblick auf den Lohnausweis....

Bundesrat Blocher könnte - statt über die Kaffe-Aufgaben des Weibels zu lästern - einen Entwurf für ein Eidgenössisches Lohnausweisgesetz in Auftrag geben. So wäre es, anders als heute, Arbeitgebern und -nehmern möglich, notfalls mittels Referendum und Abstimmung daran mitzuwirken, wieviel und wie detaillierte Informationen - und damit verbundenem bürokratischem Aufwand - mit diesem Beleg in Zukunft auf uns zukommen soll.

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Adecco VR und Rechnungslegung (Januar 04)

Im Artikel vom 20. Januar wird Unabhängigkeit sowie Buchhaltungs- und Controlling-Fachwissen vom Rechnungslegungsausschuss verlangt. Im gleichen Artikel werden die vier grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgeführt.

Der Tages-Anzeiger vermischt hier zwei ganz unterschiedliche Fachbereiche. Zur Zeit sitzen zwar häufig Wirtschaftsprüfer in Gremien, die mit Rechnungslegung zu tun haben. Es fragt sich jedoch, weshalb an solchen Stellen nicht Rechnungslegungsexperten engagiert werden. Im SWX Gremium zum Thema Unternehmensberichterstattung sitzt meines Wissen kein Rechnungslegungsexperte, dabei sind sie doch diejenigen, die als Finanzchefs die Abschlüsse erstellen müssten.

Aus dem früher belächelten dipl. Buchhalter mit Dächlichappe und Stulpen wurde in den letzten zwanzig Jahren eine Ausbildung zum nunmehr vom BBT dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling genannten Berufsbild. Ein Abschluss bei dem z.B. Fachwissen in verschiedensten, auch internationalen, Rechnungslegungsnormen verlangt wird.

Anscheinend haben es einige Verwaltungsräte verpasst nachzuschauen, wer ihnen über ihre Finanzen am besten Auskunft erteilen könnte. Dabei ist eine der gemäss Gesetz unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates die Ausgestaltung des Rechnungswesens die Finanzkontrolle. In welchen Unternehmen wurde deshalb ein entsprechender Experte beigezogen? Ein Thema für Haftpflichtversicherungen...

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Kreuz und Schleier (Dezember 03)

Schön findet nun in Europa via Schleier und Kreuz ein weiterer Schritt hin zur Trennung von Kirche und Staat (und Schule) statt. Bei der nächsten Abstimmung zum Thema Aufhebung der Kirchensteuer werden sich die Stimmenden hoffentlich so weit an eine Separierung gewöhnt haben, dass sie auch einer finanziellen Trennung zustimmen.

Als nächstes könnte beim Eherecht überlegt werden, ob denn die christlich orientierte, durch Seitensprünge und 50% Scheidungsrate ohnehin unterlaufene, Ein-Frau-Ein-Mann-Regelung noch Gültigkeit haben soll. Trennung von Staat und Kirche könnte bei Kultur- und Religionsfreiheit heissen, dass z.B. - im Sinne einer früheren Tradition - die von einem Matriarchatsdenken geprägten Tibeterinnen auch in der Schweiz mehrere Männer haben, Muselmanen gemäss deren Glauben bis zu vier Frauen heiraten, und Kommunarde Rainer Langhans alle seine fünf Frauen ehelicht. Freie Ehe für freie BürgerInnen.

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Tibet statt Peace

(August 03)
Die Peace-Fahnen wurden inzwischen vom Winde zerfranst und von der Sonne gebleicht. Vorschlag: durch eine Tibet-Fahne ersetzen.